DAS

Damit Ihnen im Urlaub nicht der Spaß vergeht...
Mit Rechtsschutzversicherung rundum gesichert !

Wer denkt beim Thema Urlaub schon an Versicherung ? Von den jüngeren Reisenden die wenigsten. Bei Familien sieht es etwas besser aus, und die Senioren – wer hätte das gedacht, gehen hier mit gutem Beispiel voran. Das gilt jedoch nur für den Anteil der Reisenden, der sich rundum versichert. Mit einer Reisegepäckversicherung allein liegen Sie beim Zieleinlauf nicht vorne. Sie ist zwar empfehlenswert, schützt aber nicht Ihr Recht bei weitergehenden Ansprüchen. Gleiches gilt für die Unfall- und Krankenversicherung. Auch hier wird nur den speziellen Anforderungen gemäß geschützt. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihr gutes Recht, besonders bei Schäden im Ausland, auch bekommen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre Reiselust in ferne Länder führt. Natürlich findet der Rechtsschutz auch in Deutschland Anwendung, gleichwohl hier die häufigsten Schadensfälle durch einschlägige Gerichtsurteile beschieden wurden. Darüber hinaus können Sie im Schadenfalle auf heimischem Boden mit angemessenem Schadenersatz rechnen, was im Ausland bei weitem nicht der Fall ist. Unabhängig von der individuellen Regelung gilt, dass Sie sich bei einem Schadenfall im Ausland ohne entsprechende Rechtsschutzversicherung erheblich schlechter stehen als in Deutschland, selbst wenn Sie als Geschädigter alle Ansprüche für sich geltend machen können. Denn Recht haben und Recht bekommen, sind zwei völlig verschiedene Schuhe. Dazu benötigen Sie, besonders im Ausland, einen fähigen und der deutschen Sprache absolut sicheren Rechtsanwalt, der Ihre Sache vor Gericht kompromisslos vertritt. Wenn Sie einen solchen Anwalt gefunden haben heißt das noch lange nicht, dass er Ihre Sache auch übernimmt. Wird er Ihr Mandant, dann können Sie mit saftigen Honorarforderungen rechnen, die oftmals Ihr Urlaubsbudget um ein Vielfaches übersteigen. Ganz zu schweigen von den zusätzlichen Kosten, die Ihnen durch erneute An- und Abreise zum Gerichtstermin sowie Hotel und andere Ausgaben wie Gutachter entstehen. Möglicherweise müssen noch Zeugen geladen werden, um Ihre Aussagen zu bestätigen. Die treten nicht umsonst vor Gericht auf. Bei Personenschäden sind zudem Arzt- und Krankenhauskosten fällig, die vor Ort bezahlt werden müssen. Ihre deutsche Kasse wird in der Regel nur einen kleinen Teil übernehmen, der Löwenanteil geht zu Ihren Lasten.

Kurzum – wenn es im Ausland zu einem Schaden für Sie kommt, kann das schnell Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit gegen Null oder noch darunter führen. Dem gilt es vorzubeugen – mit einer Rechtsschutzversicherung. Natürlich können Sie sagen: wozu das – ich verreise schon zwanzig Jahre und noch nie ist etwas passiert.wieder mal Schwein gehabt Mag ja sein, dass es noch mal zwanzig Jahre gut geht und Sie niemals eine Versicherung in Anspruch nehmen müssen. Wir wünschen das allen Reisenden und den Lesern unserer Website UrlaubsSpass.de. Die Realität sieht jedoch anders aus. Immer mehr Urlauber kommen mit Ersatzansprüchen gegen andere oder gegen sich selbst aus den Ferien zurück. Dann folgt der notwendige Gang zum Anwalt, der, ob nun gut oder weniger gut, Ihnen seine Honorarrechnung aufmacht. Und die wird ganz sicher gesalzen ausfallen. Ihre Erholung ist wie weggeblasen, der Ärger und Stress wird Sie solange begleiten, bis die Sache vor Gericht entschieden ist, oftmals sogar darüber hinaus. Und ob Sie dann tatsächlich Ihre Entschädigung bekommen, bleibt fraglich. Vielleicht kommen Sie finanziell mit einem blauen Auge davon. Sich auf sein Glück zu verlassen ist mithin nicht nur leichtfüßig, sondern schlicht und einfach verantwortungslos. Nicht nur sich gegenüber. Sie haben Familie, Freunde, einen ausgedehnten Bekanntenkreis. Diese Personen sind ein wesentlicher Teil Ihres Lebens. Und damit wollen Sie doch nicht sorglos umgehen! Dabei brauchen Sie nicht einmal zu verreisen um festzustellen, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung für Sie sein kann.

Beleidigung. Die Situation kennen Sie alle: Feierabend, Berufsverkehr, Stress, angespannte Nerven. Der Uhrzeiger rückt weiter, und der Weg zum SB Markt wird durch Ihre Nervosität auch nicht kürzer. Endlich geschafft. Drei Ehrenrunden auf dem Parkplatz gehören heute zum Alltag. Da – eine Parklücke. Sie atmen erleichtert auf, doch bevor Sie richtig merken was geschieht, hat sich ein automobiler Zeitgenosse vor Sie gesetzt und die Parklücke besetzt. Sie sind verärgert und hupen. Ihr Gegenüber lacht, und Sie rasten aus – der Stinkefinger folgt. Kann passieren, die Nerven. Mag ja sein, aber der Richter sieht das anders. Teuer wird diese Art der Beleidigung. Glück im Unglück hat, wer jetzt auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen kann. Denn Anwälte kosten Geld, Ihr Geld.

Unfall. Sie haben den Parkplatz ohne hupen und Stinkefinger belegt, kommen vom Einkauf zurück und stellen fest: beschädigt. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat Ihr gutes Stück ramponiert. Da ist guter Rat teuer. Nicht aber, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Da läuft von Anfang an alles viel zügiger. Das beginnt schon beim beauftragten Anwalt, geht über den Gutachter bis zur raschen Regulierung des Schadens. Ohne Rechtsschutz sieht nicht nur Ihr Fahrzeug nach einem Unfall alt aus.

Fazit. Wer sich nicht Rechtsschutz versichert z. Bsp. auf eine Reise begibt, steht im Schadenfalle grundsätzlich schlecht da. Wenn erst die neuerliche geplante Anhebung der RVG (Rechtsanwalts-Gebührenverordnung) greift, immerhin sind 28,5% vorgesehen, werden Streitfälle ohne entsprechende Rechtsschutzversicherung für den Normalverbraucher unbezahlbar. Dann bleiben Sie auf Ihren Schadenersatzforderungen sitzen wie auf Weihnachtsbäumen zu Ostern. Und das kann doch nicht in Ihrem Sinne sein. Die Rechtsschutzversicherung steht Ihnen selbstverständlich nicht nur auf Reisen, sondern bei allen anderen rechtlichen Problemen ihres täglichen Lebens zur Seite und sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall Ihr gutes Recht bekommen. Das geht aber nur, wenn die Leistungen bezahlbar bleiben. Rechtsanwälte sollen durchaus für gute Leistungen honoriert werden, doch darf es nicht dazu führen, dass Anwalts- und Gerichtskosten die Schadenersatzhöhe übersteigen, was leider Gottes nicht selten der Fall ist. Darum kann es für den Reisenden – ob Junior oder Senior, ob solo oder mit Familie zum sorglosen Reisen nur eine alternative Ergänzung geben – die Rechtsschutzversicherung.

Rechtsschutz ?? Na klar !!
Für alle Jahrgänge.


ERGO Versicherungsgruppe AG
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Der vorliegende Beitrag basiert auf den damaligen Aussagen des D.A.S. Vorstandes während der Bilanz-Pressekonferenz in München-Neuperlach. Jahre danach haben sich nachhaltige Veränderungen in den Segmenten des Portfolios der D.A.S. ergeben. So bietet das Unternehmen keine Sachversicherungen mehr an. Das Segment des Rechtsschutzes unterliegt gleichfalls den sich anpassenden gesetzgeberischen Vorgaben. Weitere Informationen erhalten sie unter den genannten Internetadressen und unter www.crm.de sowie www.auwaertiges-amt.de



Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch EPS-Schäffler / Körner

Text: Hans Joachim Rech.
Fotos: Marcel Schäffler, Jürgen Heuer, Barbara Narazny-Rech, DAS München.

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Layout und Gestaltung: Andreas Schefisch.