EuGH spricht sich für Quellenschutz aus

Justizia


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat sich mit einem Urteil der vergangenen Woche deutlich für die Pressefreiheit und das Recht von Journalisten auf den Schutz ihrer Quelle ausgesprochen.

Ein Mitarbeiter der nieder-ländischen Gratiszeitung Spits (www.spitsnet.nl) hatte im Jahr 2000 in mehreren Artikeln über einen Fall von Waffenhandel berichtet. Dabei zitierte er als Quelle einen Amsterdamer Polizisten. Da er sich weigerte seine Informationsquelle preiszugeben, wurde der Journalist mehr als zwei Wochen inhaftiert.

Die Straßburger Richter gaben der Klage des Niederländers statt. Der Schutz der Quelle eines Journalisten sei einer der Grundsätze von Pressefreiheit. Das Interesse der niederländischen Regierung an der Identität der Quelle sei zwar verständlich, könne aber den Quellenschutz nicht außer Kraft setzen, (al) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte AZ: 64752/01 vom 22.11.07




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Quelle: Titelschutz Anzeiger, Nr. 851, Wo. 48 vom 27.11.07

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