Wie klein ist zu klein?

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,Klein' ist ein Individuum mit einer unterdurchschnittlichen Körpergröße. Die Feststellung ,zu klein' zieht den Vergleich mit einer Norm und beinhaltet das Bestreben nach einer Angleichung, d.h. einer Behandlung. Die Frage, wann ein Kind 'zu klein' d.h. prinzipiell behandlungsbedürftig ist, lässt sich unter vier Gesichtspunkten erörtern:


1. Medizinisch gesehen ist ein Kind zu klein, das aufgrund einer übergeordneten organischen oder psychologischen Störung sein Wachstumspotential nicht erreicht. Der Kleinwuchs ist Symptom und mit Beseitigung der Ursache verschwindet der Kleinwuchs. Beispiele sind Hypophyseninsuffizienz, zystische Fibrose, Mangelemährung oder psychosozialer Kleinwuchs. An der Behandlungsbedürftigkeit besteht kein Zweifel.


2. Unter sozialen Gesichtspunkten sind Erwachsene zu klein, deren Körpergröße den Umgang mit üblichen Gebrauchsgegenständen und Einrichtungen wie Automobil oder Mobiliar behindert. Als Grenzwert hierfür kann man in Europa geschlechtsunabhängig 140 cm ansetzen. Medizinische Hilfe ist angezeigt, unabhängig von der Ursache.


3. Statistisch gesehen ist ein Kind zu klein, das, je nach Definition, kleiner ist als 95 % oder 99 % einer vergleichbaren Population, unabhängig von der Ursache. An der Behandlungsbedürftigkeit bestehen Zweifel.


4. Subjektiv gesehen ist zu klein, wer sich zu klein fühlt, d. h. selbst oder in den Augen seiner Angehörigen unter der zu geringen Körpergröße leidet. Unabhängig von der Ursache besteht Behandlungsbedürftigkeit durch Einflussnahme auf das wachsende Kind oder die leidenden Angehörigen.


Mit der Verfügbarkeit von rekombinantem Wachstumshormon konzentriert sich die gegenwärtige Diskussion auf Kinder ohne nachweisbare Ursache des Kleinwuchses (idiopathischer Kleinwuchs) unter Einschluss von Normvarianten (,statistischer Kleinwuchs', das kleinste Kind unter 100 gesunden Kindern, Gruppe 3). Hier steht die Körpergröße im Zentrum der elterlichen Besorgnis. Ein Behandlungswunsch resultiert aus dem Bestreben, mit Kleinwuchs verbundene psychologische Belastungen, sozialen und beruflichen Nachteilen vorzubeugen.


Ob und unter welchen Bedingungen Kleinwuchs eine psychosoziale Behinderung bewirkt, wird unterschiedlich beantwortet. Ärztliche Aufgabe ist der Nachweis der Behinderung und des Gewinns an Lebensqualität durch Erhöhung der Körpergröße. Aufgabe der Sozialgemeinschaft ist die Entscheidung, ob die Kosten zur Verhütung einer nachgewiesenen oder vermeintlichen Behinderung von ihr oder vom Individuum zu tragen sind.

Professor Dr. Jürgen Spranger




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