Kosmetikprodukte:
Verbraucherschutz ab September verbessert


- Neue Richtlinie - Besserer Verbraucherschutz - Allergiker profitieren Einheitliche Richtlinie

Am 11. März 2003 wurde nach mehrjähriger Beratung in den verschiedenen Instanzen der Europäischen Union die 7. Änderung zur Kosmetik-Richtlinie veröffentlicht. Ziel der Novelle ist es, dem Verbraucher mehr Information und Sicherheit im Umgang mit kosmetischen Produkten zu geben. Der Gesetzgeber hat den Herstellern für die Umsetzung dieser Änderungen verschiedene Übergangsfristen, 11. September 2004 und 11. März 2005 eingeräumt.

Was sich für den Verbraucher ändert

- Ab Mitte September 2004 müssen die Hersteller genaue Auskunft über die Inhaltsstoffe und teilweise auch über deren Anteil in den Produkten geben. Ziel ist, dass die Kunden bereits vor dem Kauf mehr Informationen über die Zusammensetzung einzelner Produkte erhalten können. Diese Angaben werden auf Anfrage schriftlich vom Hersteller mitgeteilt. Einige Hersteller werden diese Informationen zu ihren Produkten besonders kundenfreundlich auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Die Hersteller müssen zukünftig auch auf Anfrage Angaben zu Art und Häufigkeit von unerwünschten Nebenwirkungen, die medizinisch bestätigt wurden, machen, die in Verbindung mit dem Produkt aufgetreten sind. Für alle kosmetischen Produkte mit einem Haltbarkeitsdatum von über dreißig Monaten gilt ab März 2005: Jeder Verbraucher muss jetzt informiert werden, wie lange er das Produkt nach dem ersten Öffnen verwenden kann. Gekennzeichnet wird die sog. Anbruchstabilität auf der Verpackung durch einen geöffneten Tiegel und zusätzlich der Angabe des Zeitraums in Monaten wie lange das Produkt nach dem ersten Öffnen ohne Schaden für den Verbraucher verwendet werden kann. Produkte, wie z.B. Einmalanwendungen sind von dieser Vorschrift ausgenommen.

Hilfe für Allergiker

Besonders Allergiker und empfindliche Personen profitieren von diesen neuen Richtlinien. Die Hersteller von kosmetischen Produkten müssen ab März 2005 auf der Verpackung der Produkte zusätzlich bis zu 26 Stoffe angeben, die häufig zu Allergien und Unverträglichkeiten führen können, wenn sie in dem Kosmetikprodukt in bestimmten Konzentrationen enthalten sind. Durch die neue Richtlinie wird es Allergikern möglich sein, sich bereits vor dem Kauf intensiv über die einzelnen Produkte und deren Inhaltsstoffe zu informieren. Weitere Informationen zu der neuen EG-Kosmetik-Richtlinie: www.aktuelle-kosmetikinfos.de

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Textzusammenstellung: EPS-Schäffler / K. W. Vick
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Layout und Gestaltung: Andreas Schefisch. 10/2004