Ehrenbürgerehre für die Autorin

Dr. Kerstin Boie

 

 

Seit 1813 wird der Titel des Ehrenbürgers der Stadt Hamburg verliehen. Als fünfte Frau erhielt diesen die Autorin Frau Dr. Kerstin Boie.



Die erfolgreiche Kinderbuchautorin hat 69,5 Millionen Bücher verkauft. Dazu zählen Bücher wie Ritter Trenk, mit denen Sie Kinderherzen erobert und allein mehr als fünf Millionen Bücher verkaufte.


Aufgewachsen in Hamburg Barmbek und Billstedt hat sie ihren Wohnsitz heute in Schleswig-Holstein.


Ein Zufall brachte die einstige Lehrerin zum Schreiben. Sie adoptierte mit ihrem Mann vor fast vierzig Jahren zwei Kinder. Das Jugendamt untersagte ihr zu dieser Zeit wieder berufstätig zu sein. Sie ist dem gefolgt und überlegte was sie stattdessen machen kann. Schon als Kind hat sie sich gern Geschichten ausgedacht. Eines Tages fielen ihr die ersten Sätze für das erste Buch ein. Das war der Beginn einer großen Autorenkarriere.




Nun hat sie sich im elitären Kreis der Hamburger Ehrenbürger eingereiht. In einem Festakt überreichte ihr Bürgermeister Peter Tschentscher den Titel mit einer Ehrenurkunde.






Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch ©EPS-Schäffler / R. Schäffler

Textzusammenstellung: © Ermasch - Presse - Service, R. Schäffler
Fotos:©Marcel Schäffler und Renate Schäffler Aus der Serie Neon-Foto-Avantgarde / Marcel Schäffler (2)


Rückfragen bitte an eps-schaeffler(at)gmx.de

Alle Orts-, Zeit- und Preisangaben sind ohne Gewähr.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fotos und Texte dem Urheberrecht unterliegen
und nicht für Veröffentlichungen verwendet werden dürfen.
Missbrauch wird daher strafrechtlich verfolgt.

Redaktionelle Texte und Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Redaktion für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Für bei der Zusammenstellung entstandene Irrtümer haften wir nicht. Das Magazin ist Eigentum von Urlaubsspass.de, Nachdruck, auch einzelner Teile sowie die Verwendung von Ausschnitten zu Werbezwecken etc. ist verboten. Zuwiderhandlungen werden als Verstoß gegen die Urheberrechts- und Wettbewerbsgesetze gerichtlich verfolgt.

Layout und Gestaltung:

EXIL-PREUSSE