Straßen und Brücken sind Lebensadern für Wirtschaft und Gesellschaft. Deren Bau
und Erhaltung ist eine ständige Aufgabe. Nicht nur die bautechnische Qualität ist
dabei eine Herausforderung, sondern auch die Arbeitssicherheit der Beschäftigten.
Es gibt spezielle Risiken, etwa bei der Verkehrsführung in Baustellenbereichen, bei
der Gestaltung von Traggerüsten oder bei Arbeiten im Bereich von Erd- und
Straßenbaumaschinen. "Daher ist es wichtig, dass Straßenbaubehörden, Planer,
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren abgestimmt mit Unternehmern
und den betrieblichen Spezialisten für den Arbeitsschutz handeln". Darauf hat
Frank Werner, stellvertretender Leiter der Abteilung Prävention der Berufsgenossenschaft
der Bauwirtschaft (BG BAU) im Rahmen der Fachtagung "Arbeitsschutz
bei Straßen- und Brückenbaustellen" am 17. März 2014 in Hannover hingewiesen.
Pressekonferenz der Fachtagung
Allein um Straßen und Brücken in gutem Zustand zu erhalten, sind künftig viele Baustellen
zu erwarten. Wie wichtig es ist, mögliche Gefährdungssituationen vorausschauend
zu beurteilen und die Vorschriften zum Arbeitsschutz einzuhalten, zeigt schon ein Blick
auf die Zahlen: Rund 15.000 Arbeitsunfälle von Beschäftigten im Straßenbau registrierte
die BG BAU jeweils in den Jahren 2012 und 2013. "Die Folgen sind Leid für die Betroffenen
und hohe Kosten für die Gemeinschaft der versicherten Unternehmen", betonte
Werner. Nach einem schweren Arbeitsunfall entstehen regelmäßig erhebliche Aufwendungen
für Heilbehandlung und medizinische sowie berufliche Rehabilitation. Die Kosten
können im sechsstelligen Bereich liegen.
Oft müssen Beschäftigte auf Straßenbaustellen unmittelbar neben dem fließenden Verkehr arbeiten. Dort werden sie durch zu hohe Geschwindigkeiten, zu enge Fahrstreifen
oder unbeabsichtigte Lenkbewegungen der Autofahrer stark gefährdet. Dieses führt
immer wieder zu schweren und tödlichen Unfällen. "Dabei haben auch die Beschäftigten
im Straßenbau ein Anrecht auf sichere Arbeitsplätze. Für qualitativ hochwertige Arbeit
benötigen sie genügend Platz und einen zusätzlichen Sicherheitsabstand zum vorbeirauschenden
Verkehr", sagte Horst Leisering, Leiter des Sachgebiets Tiefbau der BG BAU.
Eine im Dezember 2013 vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Technische
Regel für Arbeitsstätten (ASR A5.2) "Straßenbaustellen - Anforderungen an
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr"
setzt nun Standards fest. Die Veröffentlichung der Technischen Regel wird für die erste
Jahreshälfte 2014 erwartet. Die ASR enthält beispielsweise die erforderlichen Maßangaben
zum seitlichen Abstand zwischen Arbeitsplätzen und Vorbeifliesendem Verkehr
sowie Mindestbreiten von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen – diese Abhängigkeit von
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und den eingesetzten Arbeitsmitteln und -
verfahren. "Mit der neuen Regel", so Leisering, "wird den am Straßenbau beteiligten
Unternehmen, Planern und Behörden ein Hilfsmittel an die Hand gegeben, um
Straßenbaustellen künftig sicherer planen und auszuführen zu können."
Auch beim Einsatz von Erd- und Straßenbaumaschinen können Unfallrisiken entschärft
werden. Beispielsweise können die Auftraggeber durch Vorgaben in der Leistungsbeschreibung
festlegen, dass nur Baumaschinen und Lkw zum Einsatz kommen, deren
Sichtverhältnisse zuvor im Hinblick auf tote Winkel geprüft wurden. "Fahrzeuge, die diesen
Test nicht bestehen, sollten die einschränkte Sicht durch Kamera-Monitorsysteme
ausgleichen", sagte Leisering. Zusätzlich müssen die Beschäftigten bei unterschiedlichen
Lichtverhältnissen sowie in der Dunkelheit gesehen werden können. Saubere
Warnkleidung mit großen Reflex-Streifen gewährleistet die bestmögliche Erkennbarkeit.
Zudem ergibt sich durch den Einsatz von Lasertechnik auf Baustellen eine Vielzahl von
Gefährdungen, die häufig unterschätzt werden. Auf Baustellen werden Lasergeräte vor
allem zur Vermessung eingesetzt, beispielsweise beim Einmessen von Schalungen,
Planierarbeiten oder im Tunnelbau. Inzwischen verwenden Unternehmen auch starke
Laserdioden. Werden diese nicht fachgerecht eingesetzt, können sie die Augen von
Beschäftigen schädigen oder sie blenden. Mögliche Folgen sind Verkehrsunfälle oder
Abstürze. Daher müssen die Unternehmer den Einsatz strahlungsintensiver Laser
(Klassen 3 und 4) bei der BG BAU anzeigen und einen fachkundigen
Laserschutzbeauftragten bestellen.
"Mit häufig schweren Verletzungen der Beschäftigten oder sogar tödlichem Ausgang sind außerdem einstürzende Traggerüste, umfallende Konstruktionen und kollabierende Tragsysteme verbunden. Speziell im Straßen- und Brückenbau ist aufgrund exponierter
Höhen-Arbeitsplätzen die Gefahr eines Absturzes von Mensch und Material überdurchschnittlich
hoch". Darauf hat Dr. Marco Einhaus, Leiter des Sachgebiets Hochbau der BG
BAU, hingewiesen. So werden Betonierarbeiten an Schalungen mit anschließender
Betonverdichtung in der Baupraxis immer noch von unsicheren Standplätzen ausgeführt.
Bei solchen Tätigkeiten sind sicherheitstechnische Aspekte schon von vornherein in die
Planung einzubeziehen und die Unternehmen in der Pflicht, die sicherheitstechnischen
Anforderungen zu beachten.
"Dem präventiven Arbeitsschutz dient auch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
(SiGe-Plan), den Bauherren oder von ihm beauftragte Dritte für Baustellen erstellen
müssen, wenn dort Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden oder besonders
gefährliche Arbeiten anfallen", erklärte Frank Werner. Im SiGe-Plan werden beispielsweise
die räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe und die Maßnahmen geregelt, mit denen Gefährdungslagen verringert werden sollen. Dieses wird in der Praxis regelmäßig durch eine Baustellenordnung ergänzt, die den störungsfreien Bauablauf unterstützt.
Für den Fall, dass trotz aller Maßnahmen zur Prävention Unfälle eintreten, muss ein funktionierendes Rettungskonzept bereit stehen. Durch eine Gefährdungsbeurteilung
kann zum Beispiel ermittelt werden, welche Rettungs-Transportmittel und Rettungsgeräte
während der verschiedenen Bauphasen auch an besonders unzugänglichen Orten,
beispielsweise auf Brückenpfeilern oder in tiefen Baugruben bereit zu halten sind, um bei
Unfällen eine schnelle Rettung zu gewährleisten. Dazu Werner: "Durch die Dynamik von
Straßen- und Brückenbaustellen können sich die Bedingungen ständig verändern. Daher
sind die Konzepte im Rahmen des SiGePlans regelmäßig zu überprüfen und bedarfsgerecht
anzupassen."
Auch die Staubgefahr ernst nehmen
Zudem drohen Gesundheitsrisiken nicht nur durch Unfälle. Wie bei Untersuchungen des
Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes der BG BAU bei knapp 1.500
Arbeitnehmern deutlich wurde, leiden Straßenbauer häufiger als Beschäftigte der
Baubranche insgesamt unter Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems sowie unter
Lärmbelastungen. Außerdem sind die Beschäftigten auf Straßenbaustellen oft einer
erheblichen Staubbelastung ausgesetzt. Auch hierauf wies der stellvertretende Präventionsleiter
hin. Auf Straßenbaustellen entstehen Stäube vor allem bei Abbrucharbeiten,
zum Beispiel an Brücken, bei Fräsarbeiten und auf den Baustellen-Fahrstraßen. "Bei
Abbrucharbeiten ist deshalb vor allem darauf zu achten, dass die Fahrerkabinen
geschlossen sind. Auf den Fahrstraßen der Baustellen wird überwiegend an trockenen
Tagen von den Baumaschinen und Lkw viel Staub aufgewirbelt, der durch Bewässerung
mit Zusätzen im Wasser nachhaltig gebunden werden kann", ergänzte Werner.
v.l.: Hans-Joachim Kuhnsch /Dr. Marco Einhaus / Andreas Heiland / Dr. Reinhold Rühl
v.l.: Frank Werner /Horst Leisering / Andreas Heiland / Dr. M. Einhaus / K.Schaefer / Frank Werner
v.l.: Frau Schäfer / Frau Dr. Waldinger / Herr Dr. Rühl / Marcel Schäffler (Journalist)
Kontakt
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