Medizinische Aspekte in der Zahnsanierung bei Kindern

aus der Sicht der Onkologie, OA Dr. Eberhard Maaß, Olgahospital

 

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Jedes Jahr wird bei fast 1800 Kindern und Jugendlichen in Deutschland eine Krebserkrankung diagnostiziert; mehr als zwei Drittel dieser jungen Patienten können durch die heutigen Behandlungskonzepte dauerhaft geheilt werden. Da die Kinder unter diesen Therapien anfälliger für bakterielle und virale Erkrankungen sind, sollten Risiken für Infektionen vermieden oder beseitigt werden.


Kranke Zähne können das Kauen der Nahrung erschweren, Schmerzen bereiten und zu Ausgangsorten für lokale oder zu Streuherden für disseminierte Infektionen werden. Trotz eines raschen Beginnes der onkologischen Therapie, wäre es wichtig, bestehende Zahnschäden vorher zu sanieren, denn Zahnbehandlungen während einer Chemotherapie sind durch die verminderte Infektabwehr häufig riskant.


Unter der onkologischen Behandlung besteht oft eine Blutungsneigung, die die Zahnpflege mit Zahnbürste und Zahnseide einschränkt.


Bei schlechtem Appetit und einer schmerzhaften Mundschleimhaut kauen die Kinder weniger, so dass mechanische Reinigungsmechanismen des Gebisses und der Speichelfluss vermindert sind. Durch zytostatische Medikamente und Bestrahlung können zudem Zahnschäden entstehen oder verschlimmert werden.


Angesicht der hohen Heilungsrate bei onkologischen Erkrankungen sollten Spätfolgen therapiebedingter Schädigung am Gebiss unbedingt vermieden werden.


Auch angesichts einer lebensbedrohlichen onkologischen Erkrankung dürfen die Bemühungen für die Zahngesundheit nicht zurückgestellt werden, da kranke Zähne und eine kranke Mundschleimhaut auch die regelrechte Durchführung einer Chemo- oder Radiotherapie gefährden.


Mit der Motivation für eine Zahnpflege oder Zahnsanierung unter der onkologischen Behandlung ist der Blick über das Therapieende hinaus verbunden, für ein krankheitsfreies Überleben, möglichst ohne Langzeitnebenwirkungen und mit gesunden Zähnen und einer gesunden Mundschleimhaut.


Sind therapiebedingte Schäden als Spätfolgen an den Zähnen aufgetreten müssen alle zahnmedizinischen Maßnahmen für den Zahnerhalt angestrebt werden.






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Fotos: © EPS-Schäffler
Quelle: OA Dr. Eberhard Maaß

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