Medizinische Aspekte in der Zahnsanierung bei Kindern ....

aus Sicht der Anästhesie

Kretz, F. J., Stuttgart

 

 | Start | Beitrag 1 | Beitrag 2 | Beitrag 3 | Beitrag 4 | <--- | 

 

Zahnärztliche Behandlungen sind nicht nur bei Kindern, aber besonders in diesem Lebensalter angstbesetzte Ereignisse. Mit Einsicht in die Notwendigkeit der zahnärztlichen Maßnahmen ist bei Kleinkindern, insbesonders bei Kleinkindern vor dem Kindergartenalter nicht zu rechnen.


Auf diesem Hintergrund ist das Bemühen von Kinderzahnärztinnen und -ärzten zu sehen, Methoden anzuwenden, die geeignet sind, das Psychotrauma durch zahnärztliche Behandlungen gerade bei Kleinkindern zu minimieren und die Behandlungsergebnisse zu optimieren. Von diesem Bemühen zeugen eine Vielzahl von Studien aus dem psychologischen Bereich, um mit Hilfe von Coping-Techniken, Hypnose und anderen Methoden, dem Kind den Zugang zum zahnärztlichen Bereich zu erleichtern. Etliche Kinder aus dem Kleinkindesalter sind diesen Techniken zugänglich. Darüber hinaus gibt es jedoch eine Vielzahl von Kindern, die dennoch mit diesen Methoden für zahnärztliche Behandlungen nicht zu gewinnen sind und deshalb eine Narkose benötigen. Dazu gehören viele Kleinkinder, Schulkinder mit starker Angst vor zahnärztlichen Maßnahmen, aber auch Behinderte jeden Alters und zusätzlich zunehmend Erwachsene, die sich aufgrund stärkster Ängste für eine Behandlung in Narkose entscheiden. Darüber hinaus sind es Kinder mit Vorerkrankungen aus dem kardialen und onkologischen Bereich, bei denen sich aus medizinischer Grund-Stressreduktion bei vielen Voroperationen eine Behandlung in Narkose anbietet.


Die Vorbereitung zur Narkose unterscheidet sich nicht von der zu anderen Operationen. Das Kind wird präoperativ untersucht, es wird ihm die Vorgehensweise kindgemäß erläutert. Nach der klinischen Untersuchung wird die Einwilligung der Mutter eingeholt. Laboruntersuchungen sind nur bei Vorerkrankungen erforderlich. Das Kind muss zum operativen Eingriff nüchtern und infektfrei sein.


Zur Beruhigung vor der Operation erhalten die Kinder ein Beruhigungsmittel (Midazolam) entweder als Lösung rektal oder als Saft. Zeitgerecht appliziert kommen die Kinder angstfrei und müde in den Operationssaal. Um dem Kind den Punktionsschmerz bei der intravenösen Nadel zu ersparen, wird ein Lokalanästhesiepflaster aufgeklebt, das den Schmerz minimiert. Die Narkoseführung erfolgt heute im wesentlichen intravenös. Dies hat auch zur Folge, dass die Zahnärzte kein Narkosemittel einatmen müssen, was früher aufgrund der nicht geblockten Tuben die Regel war. Aufgrund dieser Tatsache musste dann nachmittags der Zahnarzt früher seine Narkose ausschlafen, heute nicht mehr....


Ein wesentlicher Unterschied zu den üblichen Narkosen ist die Methode des Atemwegsschützens. Um dem Zahnarzt möglichst optimale Bedingungen für seine Arbeit im Mund zu gewährleisten, ist die Einführung über die Nase erforderlich. Dies ist bei den meisten Kindern einfach möglich. Probleme ergeben sich häufig bei Deformitäten im Gesichtsbereich. Hier kommen spezielle Techniken wie die fiberoptische Intubation zum Einsatz.


Während der Narkose werden schon stark wirksame Schmerzmittel gegeben, die auch in die postoperative Phase nachwirken. Deshalb sind in der Phase nach der zahnärztlichen Behandlung meist nur noch Schmerzmittel in Zäpfchenform erforderlich.


Probleme in der Phase nach der Narkose sind Übelkeit und Erbrechen (sehr selten), Schmerzen (eher gering ausgeprägt). Deshalb sind die meisten zahnärztlichen Behandlungen ambulant durchzuführen. Indikationen für eine stationäre Therapie ergeben sich aus Pflegebedürftigkeit bei Behinderungen, Blutgerinnungsstörung und bei schweren Vorerkrankungen.






Für Sie entdeckt und zusammengestellt durch ©EPS-Schäffler / Vick

Textzusammenstellung: © Ermasch - Presse - Service, Schäffler, Vick
Fotos: © EPS-Schäffler
Quelle: Kretz, F. J.

Rückfragen bitte an eps-schaeffler(at)gmx.de

Alle Orts-, Zeit- und Preisangaben sind ohne Gewähr.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Photos und Texte dem Urheberrecht unterliegen
und nicht für Veröffentlichungen verwendet werden dürfen.
Mißbrauch wird daher strafrechtlich verfolgt.

Layout und Gestaltung: jrc